Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten:
Juni 2022
Pfingstsonntag, Konfirmation, 05. Juni 2022, 10:00 Uhr, Matthäuskirche, Bruck
Pfingstmontag, 06. Juni 2022, 10:00 Uhr, Martin Luther Kirche, Hainburg
Freitag, 10. Juni 2022, 19.00 Uhr, Martin Luther Kirche
Hainburger Autorenrunde, Benefiz-Abend für ukrainische Flüchtlinge
Heitere Texte der Hainburger Autorenrunde und schwungvolle Melodien
Sonntag Trinitatis, 12. Juni 2022, 10:00 Uhr, Martin Luther Kirche, Hainburg
Evangelischer Kirchentag Niederösterreich
Donnerstag, 16. Juni 2022, 09.00 - 16.30 Uhr, Waidhofen/Ybbs
1. Sonntag Trinitatis, 19. Juni 2022, 10:00 Uhr, Matthäuskirche, Bruck
Amtseinführung von Kurator Jung sowie die Entpflichtung der Kuratorinnen Wogowitsch, Hornek und Ritschel,
Würdigung der Leiterin des Frauenkreises Frau Raschendorfer
2. Sonntag Trinitatis, 26. Juni 2022, 10:00 Uhr, Martin Luther Kirche, Hainburg
Juli 2022
3. Sonntag nach Trinitatis, 03. Juli 2022, 10:00 Uhr, Matthäuskirche, Bruck
4. Sonntag nach Trinitatis, 10. Juli 2022, 10:00 Uhr, Martin Luther Kirche, Hainburg
5. Sonntag nach Trinitatis, 17. Juli 2022, 10:00 Uhr, Matthäuskirche, Bruck
6. Sonntag nach Trinitatis, 24. Juli 2022, 10:00 Uhr, Martin Luther Kirche, Hainburg
7. Sonntag nach Trinitatis, 31. Juli 2022 - KEIN GOTTESDIENST
Welche Regeln gelten für öffentliche Gottesdienste seit 04.04.2022?
Es gelten folgende Mindestmaßnahmen:
Es ist jedenfalls ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten, außer diese leben im selben Haushalt. Empfohlen ist die Beibehaltung des Mindestabstandes von zwei Metern.
Chorgesang ist möglich, sollte aber besonders verantwortungsvoll gehandhabt werden. Ersatzweise ist der Einsatz von Solistinnen/Solisten zu prüfen.
Mitwirkende müssen keinen G-Nachweis mehr erbringen.
Diese Mindestvorgaben sind durch alle Gemeinden zum Schutz der Gottesdienstbesucher einzuhalten und um eine staatliche Limitierung öffentlicher Gottesdienste bis hin zu deren Verbot zu vermeiden.
Empfehlungen: (nicht verpflichtend)
Beibehaltung der FFP2 Maske
Reduzierung des Gemeindegesanges
https://evang.at/faq-corona/#GD_Voraussetzungen
Es ist jedenfalls ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten, außer diese leben im selben Haushalt. Empfohlen ist die Beibehaltung des Mindestabstandes von zwei Metern.
Chorgesang ist möglich, sollte aber besonders verantwortungsvoll gehandhabt werden. Ersatzweise ist der Einsatz von Solistinnen/Solisten zu prüfen.
Mitwirkende müssen keinen G-Nachweis mehr erbringen.
Diese Mindestvorgaben sind durch alle Gemeinden zum Schutz der Gottesdienstbesucher einzuhalten und um eine staatliche Limitierung öffentlicher Gottesdienste bis hin zu deren Verbot zu vermeiden.
Empfehlungen: (nicht verpflichtend)
Beibehaltung der FFP2 Maske
Reduzierung des Gemeindegesanges
https://evang.at/faq-corona/#GD_Voraussetzungen

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